Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung einer Wechselausstattung von Einsatzbekleidung für Atemschutzgeräteträger
Im Rahmen eines befristeten Sonderförderprogrammes wird für Atemschutzgeräteträger bei den kommunalen Feuerwehren in Bayern die Ausstattung mit einer zweiten Garnitur Einsatzkleidung, bestehend aus Feuerwehrschutzhose und Feuerwehrschutzjacken gefördert.
Beschreibung
Für jedes nach Norm bzw. technischer Baubeschreibung auf einem Feuerwehrfahrzeug vorgeschriebene Atemschutzgerät (Pressluftatmer) wird im Zeitraum der Laufzeit des Sonderförderprogrammes einmal je eine Feuerwehrschutzhose und Feuerwehrschutzjacke gefördert.
Gewährt wird ein Festbetrag von
- 100 Euro für eine Feuerwehrschutzhose
- 200 Euro für eine Feuerwehrschutzjacke
Die Förderung eines Bekleidungsteils beträgt maximal 50% der für dieses Bekleidungsteil nachgewiesenen tatsächlichen Brutto-Aufwendungen. Diese sind durch Abgabe von Rechnungskopien zu belegen.
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 12 - Kommunale AngelegenheitenAnsprechpartner
Haller, Martin - Arbeitsbereichsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1250
Fax +49 (0)941 5680-91250
E-Mail martin.haller@reg-opf.bayern.de
Wilhelm, Eva
Telefon +49 (0)941 5680-1260
Fax +49 (0)941 5680-91260
E-Mail eva.wilhelm@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Voraussetzungen
Im Rahmen des Sonderförderprogrammes ist für den Einsatzdienst der Atemschutzgeräteträger der kommunalen Feuerwehren folgende Einsatzkleidung förderfähig:
- eine Feuerwehrschutzhose nach DIN EN 469, Leistungsstufe 2 (XYZ)
- eine Feuerwehrschutzjacke nach DIN EN 469, Leistungsstufe 2 (XYZ)
Das Vorliegen der qualitativen Fördervoraussetzungen ist durch Abgabe einer Übereinstimmungserklärung (siehe unter "Formulare") zu belegen.
Verfahrensablauf
Einen entsprechenden Förderantrag (siehe unter "Formulare") kann eine Kommune bei der für sie zuständigen Regierung (= zuständige Förderbehörde) stellen.
Bei Bedarf ist eine fachliche Beratung der Kommunen durch die örtlich zuständigen Stadt- bzw. Kreisbrandräte sowie durch die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz bei den Regierungen sichergestellt.
Fristen
Antragstellung, Nachweis der Verwendung, Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen nach Durchführung der Beschaffung durch die Kommune. Die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gilt für die im Rahmen dieses Sonderförderprogrammes beschaffte Feuerwehreinsatzkleidung generell als erteilt.
Das Sonderförderprogramm ist bis zum 31.12.2021 befristet. Zur Abrechnung von bis zu diesem Zeitpunkt beschaffter Einsatzbekleidung (es gilt das Bestelldatum) können die Förderanträge mit Verwendungsbestätigung bis spätestens 31.03.2022 bei den Regierungen vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Verwendungsbestätigung
- Rechnungskopien
- Übereinstimmungserklärung
- Anlage (Matrix) zum Antrag
(siehe unter "Formulare")
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
- Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
- Übereinstimmungserklärung zur Beschaffung von Bekleidungsteilen nach dem Sonderförderprogramm für die Beschaffung einer Wechselausstattung von Einsatzbekleidung (Feuerwehrschutzhosen und Feuerwehrschutzjacken) für Atemschutzgeräteträger in Bayern
- Anlage (Matrix) zum Antrag auf Förderung von Einsatzbekleidung für Atemschutzgeräteträger
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) - Aufgaben des Staates, BayRS 215-3-1-I
- Sonderförderprogramm für die Beschaffung einer Wechselausstattung von Einsatzbekleidung (Feuerwehrschutzhosen und Feuerwehrschutzjacken) für Atemschutzgeräteträger
Allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaats Bayern
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
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