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Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Regierungspräsidenten und dem Regierungsvizepräsidenten.
Präsidenten
Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident sind Staatsbeamte.
Ihre Ernennung erfolgt durch die Bayerische Staatsregierung.
Dem Präsidium unmittelbar zugeordnet sind:
- Stabsstelle P (Presse, Öffentlichkeitsarbeit) Info
- Verwaltungsmanagement Z (Organisation, Personal, Haushalt)
- Verwaltungssteuerung S (Lenkung, Controlling, Projektmanagement)
Dem Präsidium unmittelbar unterstellt ist das Gewerbeaufsichtsamt.
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Englisch-Version
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