Geschichte der Oberpfalz
Die Oberpfalz, einer der sieben Regierungsbezirke
Bayerns, stellt im Rahmen der neuzeitlichen staatlichen
Verwaltungsorganisation eine Einheit dar, die in jahrhundertelanger
Entwicklung erst allmählich zu ihrer anscheinend naturbedingten
Geschlossenheit gewachsen ist. Auf den ersten Blick mag es scheinen,
dass diese vom Fichtelgebirge und der Donau, vom fränkischen Jura
und dem Böhmerwald begrenzte Landschaft mit den großen Flüssen
Laaber, Vils, Naab und Regen, die von Norden, Nordwesten und
Nordosten auf Regensburg zulaufen, die besten geographischen
Voraussetzungen geboten hätte, sich auch in ihrer historischen
Entwicklung als Einheit zu erweisen. Dem ist aber nicht so. Vielmehr
war vor dem 19. Jahrhundert der Raum nördlich der Donau und
westlich des Böhmerwaldes in drei wittelsbachische Territorien und
verschiedene andere Herrschaftsbereiche aufgesplittert. Dabei machte
das Fürstentum der "Oberen Pfalz" nur einen Teil des
heutigen Regierungsbezirks aus. Die neuere Geschichte der Oberpfalz
ist mit folgenden Ereignissen verbunden:
1808
Das Königreich Bayern wird nach dem Muster der
französischen Departements in Kreise (zugleich
Generalkommissariate) "mit Rücksicht auf die natürlichen
Grenzen" (Benennung nach Flüssen) neu gegliedert.
Zum Gebiet des heutigen Regierungsbezirks gehörten danach der
gesamte Naabkreis mit Sitz in Amberg. Er umfasste zunächst auch das
Stiftsland Waldsassen und das benachbarte ehemalige Landrichteramt
Kemnath. Die Landgerichte Cham, Wetterfeld, Burglengenfeld,
Parsberg, Hemau und Stadtamhof gehörten zum Regenkreis mit Sitz in
Straubing und die Landgerichte Neumarkt, Beilngries und Riedenburg
zum Altmühlkreis mit Sitz in Eichstätt..
1817
Das Streben nach Vereinheitlichung der Staatsverwaltung führt dazu,
dass das Königreich Bayern in nur noch acht Kreise eingeteilt
wird. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Naabkreis aufgelöst,
der Regenkreis dagegen nach Norden beträchtlich erweitert.
Durch die Auflösung des Naabkreises kamen die Landgerichte
Eschenbach, Kemnath, Neustadt a.d.Waldnaab, Tirschenreuth und
Waldsassen zum Obermainkreis. Im östlichen Teil zählte das
Landgericht Cham zum Unterdonaukreis und im Westen Hilpoltstein zum
Rezatkreis. Das seit 1803 bestehende Dalberg'sche Fürstentum
Regensburg, das im wesentlichen das Territorium der ehemaligen
freien Reichsstadt umfasste, war bereits 1810 aufgelöst worden.
Regensburg ist seit dem 1. November 1810 Hauptstadt der Oberpfalz.
1837
Durch königliche Verordnung vom 29. November 1837 veranlasste
König Ludwig I. die territoriale Neueinteilung und
Neubenennung des Staatsgebietes. Der Regenkreis erhielt die
Bezeichnung "Oberpfalz und Regensburg".
Der Gebietsname Oberpfalz begründete sich aus der früheren
Zugehörigkeit zur Pfalz am Rhein mit der Hauptstadt Heidelberg.
Deren Nebenland in Bayern war seit der wittelsbachischen Erbteilung
vom Jahre 1329 (Hausvertrag von Pavia) der mittlere und nördliche
Teil des heutigen Regierungsbezirks mit der Haupt-, Regierungs- und
Residenzstadt Amberg gewesen. Man nannte das von der Rheinpfalz aus
oben in bergigen Regionen gelegene Nebenland "der Pfalz land zu
Bayern" oder "das land zu Bayern, zu der Pfalz
gehörig" oder "unsere Pfalz gein Amberg". Noch zu
Beginn des 16. Jahrhunderts war diese etwas schwerfällige
Territoriumsbezeichnung geläufig. Doch ist seit diesem Zeitpunkt
ein Wandel zu einer vereinfachten Benennung wie "die obere
Pfalz" und fast gleichzeitig damit zu "Oberpfalz"
erkennbar.
1862
Die bisher als unterste Behördeninstanz für die Rechtspflege und
zugleich für die Verwaltung eingerichteten Landgerichte werden
selbständige Organe der Rechtspflege. Die Verwaltungszuständigkeit
auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene wird auf Bezirksämter
(heute Landratsämter) übertragen.
Im Osten wird durch Staatsvertrag die Landes- und Staatsgrenze
gegenüber Böhmen festgelegt.
1931
Die Bezirksämter werden in "Landratsämter", ihr
Dienstbereich in "Landkreis" umbenannt
1932
Im Vollzug der 1931 verordneten Sparmaßnahmen wird die Regierung
von Niederbayern in Landshut aufgelöst und mit der Regierung der
Oberpfalz mit Sitz in Regensburg zusammengelegt.
1946
Die Regierung verliert ihre Funktion als Verwaltungsgericht. Das
Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit führt selbständige
Verwaltungsgerichte als erste Instanz ein.
1948
Durch Gesetz vom 20. April 1948 werden die selbständigen
"Kreise" Niederbayern und Oberpfalz wieder hergestellt.
Die Geschäfte werden jedoch bis zur Übernahme durch die neue
Regierung von Niederbayern von der Regierung der Oberpfalz in
Regensburg weitergeführt.
1956
Umzug der Regierung von Niederbayern von Regensburg nach Landshut.
1972
Bis zum Inkrafttreten der Gemeindegebietsreform zum 01.07.1972 war
die Oberpfalz in 19 Landkreise gegliedert, denen die fünf
kreisfreien Städte Amberg, Neumarkt i.d.OPf., Regensburg,
Schwandorf i. Bay. und Weiden i.d.OPf. gleichgeordnet waren. Seit
der Gebietsreform gehören zur Oberpfalz die Landkreise
(Landratsämter) Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt i.d.OPf., Neustadt
a.d.Waldnaab, Regensburg, Schwandorf, Tirschenreuth und die
kreisfreien Städte Amberg, Regensburg und Weiden i.d.OPf.
Regierungspräsidenten
seit 1810 bis heute
Tschechisch-Version
Englisch-Version
|