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Regulierung
Regulierung von Strom- und Gasnetzentgelten
Informationen
Die Regierung der Oberpfalz ist im Hinblick auf die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unterstützende Behörde der Regulierungskammer des Freistaates Bayern und wird für diese im Rahmen eines organisationsrechtlichen Mandates tätig. Die Unterstützungsleistungen erstrecken sich insbesondere auf die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeiten bei den zu regulierenden Netzbetreibern und die Vorbereitung der durch die Regulierungskammer zu treffenden Entscheidungen.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der zentralen Internetseite der bayerischen Landesregulierungsbehörde unter der Adresse:
www.bayerische-landesregulierungsbehoerde.de
Zuständiges Sachgebiet
Sachgebiet 22: Preisprüfung, Regulierung Strom- und Gasnetzentgelte
Kontakt:
wirtschaft@reg-opf.bayern.de
Ansprechpartner