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Aufgaben

  • Vergabe der Mittel aus dem Arbeitsmarktfonds (Offensive Zukunft Bayern - Beschäftigungspakt Bayern)
  • Koordinierung zwischen Organisationseinheiten der Regierung, wenn es um Beschäftigungsbelange geht
  • Beschäftigungsfragen allgemein (allerdings ohne Arbeitsmarktpolitik betreiben zu können)
  • Kontaktpflege mit anderen Behörden, vor allem mit den Agenturen für Arbeit

Der "Arbeitsmarktfonds"

Im Rahmen der "Offensive Zukunft Bayern -Teil II" hat die Bayerische Staatsregierung aus Privatisierungserlösen den "Arbeitsmarkt- und Sozialfonds" aufgelegt.

Der Arbeitsmarktfonds ist Bestandteil eines Beschäftigungsprogramms Bayern, das die Bayerische Staatsregierung am 11.06.1996 mit den Organisationen der Wirtschaft und den Gewerkschaften abgeschlossen hat.

Aus seinem Kapital erzielt dieser Fonds Jahr für Jahr erhebliche Zinserträge, die für die Förderung ausgewählter Projekte zur Qualifizierung von Arbeitnehmern und zur Arbeitsförderung eingesetzt werden.

Nähere Informationen zu den Schwerpunkten des Arbeitsmarkfonds und zum Antragsverfahren erhalten Sie beim federführend zuständigen
Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Ansprechpartner bei der Regierung

 
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