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Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält wichtige
Informationen zum verwaltungsrechtlichen Rechtschutz.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist regelmäßiger Bestandteil einer
förmlichen Verwaltungsentscheidung, z.B. eines Bescheides.
Beispiel einer Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder
unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
- Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei […
Behörde, die den Bescheid erlassen hat …] in […] einzulegen. Sollte
über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht in […], Postfachanschrift: Postfach […],
Hausanschrift: […], schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des
Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des
Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den
Beklagten ([… Beklagter, z.B. Freistaat Bayern …]) und den
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
- Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in […],
Postfachanschrift: Postfach […], Hausanschrift: […], schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten ([… Beklagter, z.B.
Freistaat Bayern …]) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid
soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten
beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich
des [… Rechtsbereich …] ein fakultatives Widerspruchsverfahren
eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen
Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung.
- Alternative 1:Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in
elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Alternative 2 (soweit die Behörde für die elektronische
Widersprucheinlegung den Zugang eröffnet hat):
Ein in elektronischer Form eingelegter Widerspruch muss mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
versehen sein. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch
E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum
Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss
zu entrichten.
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Hinweis:
Rechtsbehelfsbelehrungen können - je nach den der Entscheidung
zugrunde liegenden Rechtsvorschriften - unterschiedliche Formulierungen
haben. Sie sind individuell auf die Entscheidung zugeschnitten. Lesen
Sie deshalb die Rechtsbehelfsbelehrung genau durch.
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