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Für die EU-Staaten
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werden Dreiländerverkehrs-Genehmigungen erteilt.
Darüber hinaus erteilt die Ausgabestelle auch Genehmigungen für Fahrten von Unternehmern aus sog. Nichtvertragsstaaten, mit denen bisher kein Verkehrsabkommen besteht (z.B. Jordanien, San Marino, Syrien, Kosovo).
Antragsformblätter für Einzel- und Jahresgenehmigungen siehe:
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zum Bereich Verkehr.