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Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Definition
Was ist ein Großraum- oder Schwertransport
Verkehr mit einem Fahrzeug (oder Fahrzeugkombination), wenn
- das Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen,
Achslasten oder
Gesamtgewichte überschreitet oder das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist und/oder
- die Ladung die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße
überschreitet (sog. Ladungsgenehmigung)
Genehmigung
Erfordernis - Zuständigkeiten
Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten wird
eine Erlaubnis der Unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt,
Kreisfreie Stadt oder Große Kreisstadt) benötigt.
Hinweis:
Wenn das Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreitet,
wird vorher noch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) benötigt,
die die Regierung der Oberpfalz (Herr Schober, Tel. 0941 5680-330 oder Herr Wenninger, Tel. 0941 5680-321, Telefax 0941 5680-169) erteilt.
Genehmigung
Antragstellung
Der Antrag kann 14 Tage vor Transportbeginn bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt, Kreisfreie Stadt oder Große Kreisstadt)
eingereicht werden, in deren Bezirk sich der Firmensitz oder die Zweigniederlassung
befinden oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.
Diese Erlaubnis kann per Fax oder persönlich mit dem Antragsformular gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
(RGST 1992)"beantragt werden.
Genehmigung
Verfahren
Die Erlaubnisbehörde (Untere Straßenverkehrsbehörde) holt Zustimmungen ein von
und erteilt den Genehmigungsbescheid.
Hinweis:
Die Eingangsregierung hört eigene Straßenbaubehörden, Bahn und evt. weitere betroffene Regierungsbezirke,
die wiederum in ihrem Zuständigkeitsbereich entsprechende Stellungnahmen einholen. Die Eingangsregierung fasst
Anhörergebnis aller Regierungsbezirke zusammen und nimmt Stellung gegenüber der Erlaubnisbehörde.
Baustellen- und Verkehrslageberichte:
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