Auf der Grundlage einer gemeinsam beschlossenen FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)
und der Vogelschutzrichtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, ein zusammenhängendes
ökologisches Netz von Schutzgebieten aufzubauen, das den Namen "NATURA 2000" tragen soll.
Allgemeines
Die EU-Kommission hat aufgrund entsprechender Meldungen durch die
Mitgliedsstaaten eine Liste der "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung"
erstellt, um deren vorhandene biologische Vielfalt zu erhalten und wildlebende
Tiere und Pflanzen sowie die natürlichen und naturnahen Lebensräume zu schützen.
Es sind hiernach alle Veränderungen oder Störungen verboten, die diese Gebiete
in den für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich
beeinträchtigen können.
Blattschnitt
Durch Klick auf die einzelnen Bereiche der nachstehenden Blattschnitt-Karte kommen Sie zu einer Detailübersichtskarte. Auf dieser Karte finden Sie gebietsbezogen die jeweiligen konkreten Erhaltungsziele eingezeichnet (Legende siehe nachstehend). Bei Klick auf die in der Detailkarte angegebene Gebietsnummer gelangen Sie zur textlichen Beschreibung der Erhaltungsziele.

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