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Steuerbescheinigungen

Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 UStG

Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 UStG brauchen Sie, wenn Sie als festes in- oder ausländisches privates Ensemble, insbesondere als

  • Theatergruppe
  • Kammermusikensemble
  • Orchester oder Chor (alle Musiker- und Gesanggruppen mit mindestens zwei Mitwirkenden)

für eine Veranstaltung beim Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen wollen.

Voraussetzungen

Die Ensembles müssen die gleichen kulturellen Aufgaben wie entsprechende staatliche oder kommunale Einrichtungen erfüllen.

Veranstalter (Unternehmer), die Theater- oder Konzertveranstaltungen der genannten Ensembles darbieten, können die Voraussetzungen für die Bescheinigungen ebenfalls erfüllen.

Zuständigkeiten

Die Regierung der Oberpfalz ist für Sie zuständig, wenn Sie

  • als inländisches Ensemble oder Veranstalter (Unternehmer) Ihren Sitz oder
  • als ausländisches Ensemble Ihren ersten Auftritt

im Regierungsbezirk Oberpfalz haben.

Stand: Mai 2010

Ansprechpartner





Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a, bb UStG

Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a, bb UStG benötigen Sie, wenn Sie

  • für eine private Schule (sofern es sich nicht um eine staatlich genehmigte Ersatzschule handelt) oder
  • eine andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtung

beim Finanzamt die Befreiung unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienender Leistungen von der Umsatzsteuer beantragen wollen.

Voraussetzungen

Die private Schule bzw. Einrichtung muss auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Antragstellung

Der Antrag ist an die Regierung der Oberpfalz mit Unterlagen zum Nachweis der erforderlichen Voraussetzungen zu richten. Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage per .

Stand: Mai 2010

Ansprechpartner

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