Schriftliche Prüfung (Klausur)
- Montag, 02. April 2012
8.30 bis 12.30 Uhr: Pädagogik
Prüfungsort:
Clermont-Ferrand-Mittelschule,
Clermont-Ferrand-Allee 23, 93049 Regensburg,
Tel.Nr.: 0941 507-1930
Beginn der Prüfung:
Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich am Prüfungstag pünktlich um 7.45 Uhr im Prüfungsgebäude einzufinden. Schreibpapier liegt in den Prüfungsräumen auf.
Nachholtermin:
Mittwoch, 01. August 2012 (1. Ferientag)
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen in Didaktik und Methodik der unterrichteten Fächer sowie in Schulrecht/-kunde finden statt:
- Dienstag, 29. Mai 2012
von 9.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch, 30. Mai 2012
von 8.00 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag, 31. Mai 2012
von 8.00 bis 18.00 Uhr
Prüfungsort:
Clermont-Ferrand-Mittelschule,
Clermont-Ferrand-Allee 23, 93049 Regensburg,
Tel.Nr.: 0941 507-1930
Prüfungsplan:
Der Prüfungsplan zu den mündlichen Prüfungen hängt am Montag, 02. April 2012 im Prüfungsgebäude aus.
Einsichtnahme in die Prüfungsakten
Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (25.06.2012), d.h. bis 02.07.2012, der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss.
Terminvereinbarungen per E-Mail an:
ruth.schmidt@reg-opf.bayern.de
annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.de
Rückfragen telefonisch unter:
Tel.Nr.: 0941 5680-518
Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakten ist an folgenden Tagen jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr gegeben:
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11. Juli 2012 |
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12. Juli 2012 |
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16. Juli 2012 |
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17. Juli 2012 |
Ort: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Hinweis
Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den
einschlägigen Nachweisen bis zum 13.01.2012 bei der Regierung (Prüfungsamt) schriftlich einzureichen.
Bei sämtlichen Prüfungen ist der gültige Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2013 gemäß § 7 FPO II, falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird, bis spätestens 20.07.2012 erfolgen muss.
Ansonsten gelten die üblichen Fristen, d.h. Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2013 spätestens vier Wochen nach Erhalt des Zeugnisses (bis 10.10.2012).
Stand: 17.10.2011
Ansprechpartner
Prüfungsamt
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