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Erwerb des mittleren Schulabschlusses an den Berufsschulen

Neuregelung ab 1.8.2012


Die Regierung der Oberpfalz weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die im Februar 2011, Juli 2011 oder im Februar 2012 ein Abschlusszeugnis einer öffentlichen Berufsschule erhalten haben, das den mittleren Schulabschluss nicht einschließt, nun im Nachhinein einen mittleren Schulabschluss bekommen können.

Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Absolventinnen und Absolventen der Berufsschule erhalten rückwirkend ab dem 1.8.2010 einen mittleren Schulabschluss, wenn das Zeugnis mindestens die Durchschnittsnote 3,0 aufweist und ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Bisher mussten befriedigende (= Note 3) Englischkennnisse vorliegen.
Weitere Auskünfte erteilt die zuletzt besuchte Berufsschule bzw. ist auf deren Homepage nachzulesen.

Grundlage für die neue Regelung ist das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften vom 9.12.2012 (GVBl S. 344), das mit Wirkung vom 1.8.2012 in Kraft tritt.



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