Personenkreis
- Schüler privater Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe
Höhe der Förderung
- Die Förderhöhe für staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Schulen ergibt sich nach der jeweiligen Vorgabe durch das Kultusministerium
- 11 Unterrichtsmonate pro Schuljahr
- Schulgeldausgleich entfällt, wenn dem Schüler im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung das Schulgeld zu ersetzen ist.
Von
September 2010 bis einschließlich Dezember 2010 beträgt der monatliche
Schulgeldausgleich pro Schüler 100 Euro für staatlich anerkannte Schulen.
Bei der 2. Abschlagszahlung von Januar bis März 2011 beträgt der monatliche Schulgeldausgleich pro Schüler 150 Euro bei staatlich anerkannten Schulen.
Bei der 3. Abschlagszahlung von April bis Juni 2011 beträgt der monatliche Schulgeldausgleich pro Schüler ebenso 150 Euro bei staatlich anerkannten Schulen.
Der Schulgeldausgleich in Höhe von 150 Euro pro Schüler/Monat gilt weiterhin bis Dezember 2011.
Weiteres gibt das Kultusministerium rechtzeitig bekannt.
Antragsverfahren und -termin
Formlos durch den Schulträger an die Regierung der Oberpfalz.
Termin wird von der Regierung bekannt gegeben.
Stand: August 2011
Ansprechpartner
Allgemein
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