Kommunale Schulaufwandsträger können für jeden Gastschüler einen Gastschulbeitrag und für Gastschüler an Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Kostenersatz verlangen.
Rechtsgrundlage
Artikel 10 Absatz 8 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz -BaySchFG-.
Höhe der Förderung
- Kostenerstattung an die Aufwandsträger bei der Heimunterbringung von Berufsschülern.
- Kostenerstattung an die Berufsschüler bei der Blockbeschulung außerhalb Bayerns.
Antragsverfahren und -unterlagen
- Den Aufwandsträgern wird von der Regierung einmal jährlich ein vom Kultusministerium erstelltes Formblatt mit genauer Terminsetzung übersandt. Der Gastschulbeitrag je Schüler errechnet sich aus dem laufenden Schulaufwand.
- Das Formblatt für die Berufsschüler bei außerbayerischer Blockbeschulung ist direkt bei Frau Lichtinger anzufordern.
Stand: Oktober 2015
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