Art. 46 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 BaySchFG
Höhe der Förderung
Die Finanzierung der Lernmittel erfolgt durch die privaten Schulträger. Die privaten Träger von Grund- und Mittelschulen und Förderschulen werden vom Staat mittels finanzieller Zuweisung in Höhe von 18 Euro bzw. 40 Euro je Schüler und Schuljahr bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützt. Bei den privaten Trägern von weiterführenden Schulen beträgt die finanzielle Zuweisung 26,67 Euro je Schüler und Schuljahr.
Antragsverfahren und -termin für private weiterführende Schulen
Zuständig hierfür ist seit dem Schuljahr 2014/2015 die Regierung von Schwaben.
Ansprechpartner ist Herr Rainer Eisenbarth Tel. 0821/3272-132 oder E-Mail: rainer.eisenbarth@reg-schw.bayern.de
Antragsverfahren und -termin für private Grund- und Mittelschulen und Förderschulen
Zuständig hierfür ist seit dem Schuljahr 2014/2015 die Regierung von Schwaben.
Ansprechpartner ist Herr Markus Knöpfle Tel. 0821/3272-191 oder E-Mail: markus.knoepfle@reg-schw.bayern.de
Stand: Oktober 2015
|