Windkraftanlagen in der Oberpfalz
Bestand
Nutzung von Windenergie in der Region Oberpfalz-Nord (6)
Mit Urteil vom 08.12.2003 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist die
Siebente Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord (6), betreffend die
Ausweisung von Vorbehaltsgebieten zur Nutzung der Windenergie sowie die Ausweisung von Ausschlussgebieten für Windenergieanlagen, für nichtig erklärt worden.
Insoweit entwickeln diese Ziele keine Verbindlichkeit mehr.
Inwieweit Flächennutzungspläne Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausweisen, ist bei den Gemeinden zu erfragen.
Ein neuer sachlicher Teilabschnitt "Windenergie" des Regionalplans Oberpfalz-Nord ist derzeit in Bearbeitung.
Der Regionale Planungsverband (RPV) Oberpfalz-Nord bereitet die Fortschreibung des Regionalplans vor, mit dem Ziel, regionsweit die Windkraftnutzung zu steuern. Im Rahmen des Konzepts ist einerseits die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten geplant, in denen die Windkraftnutzung grundsätzlich möglich ist, und andererseits die Festlegung von Auschlussgebieten, in denen aus übergeordneten regionalplanerischen Gesichtspunkten eine Windkraftnutzung ausgeschlossen wird.
Die raumbezogenen Festlegungen dieses Konzepts liegen nunmehr vor und können im Rahmen weiterer Planungen und Genehmigungsverfahren als Informationsbasis herangezogen werden (siehe Fortschreibung des Regionalplans).
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