
Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord (6)
Das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) sieht bei der Fortschreibung des Regionalplans vor, die Öffentlichkeit einzubeziehen bzw. zu informieren.
Aktuell laufende Anhörungsverfahren
(unter Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 13 Abs. 2 BayLplG)
Aktuell laufende Fortschreibungen
Veröffentlichung der normativen Vorgaben (gem. Art. 19 Abs. 1 BayLplG)
im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz
Bekanntgabe verbindlicher Fortschreibungen des Regionalplans (gem. Art. 15 BayLplG)
- Teilfortschreibung Kooperationsraum Stadt-Umland-Amberg/Sulzbach-Rosenberg (16. Änderung des Regionalplans; in Kraft ab 01.06.08)
- Teilfortschreibung Anpassung an das LEP 2006 (17. Änderung des Regionalplans; in Kraft ab 01.07.2009)
- Teilfortschreibung Wasserversorgung (18. Änderung des Regionalplans; in Kraft ab 01.09.2009)
- Teilfortschreibung Bodenschätze, Änderung einzelner Ziele (19. Änderung des Regionalplans; in Kraft ab 01.09.2010)
- Teilfortschreibung Bodenschätze, Änderung einzelner Ziele (20. Änderung
des Regionalplans; in Kraft ab 01.11.2010
Parallel dazu liegen die jeweiligen Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz als höhere Landesplanungsbehörde
(Regierung der Oberpfalz, Gebäude D, Ägidienplatz 1 in Regensburg, Zimmer D 223) während der für den Parteienverkehr
festgelegten Zeiten zur Einsichtnahme aus.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Gesamtausgabe des Regionalplans und zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Oberpfalz-Nord (6) erhalten Sie im Internet unter
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
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