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Hier finden Sie Informationen der Regierung der Oberpfalz zum Regionalplan der Region Regensburg (11)
Einführung
Der Regionale Planungsverband Regensburg hat am 10. Oktober 1985 und am 04. November 1986 einen Regionalplan für die
Region Regensburg beschlossen, der am 1. März 1988 in Kraft getreten ist. Dieser Regionalplan wird in den einzelnen Zielteilen laufend fortgeschrieben. (Auskünfte über den aktuellen Stand: siehe Ansprechpartner).
Im Regionalplan der Planungsregion 11 werden die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung der Region Regensburg als Ziele der Raumordnung und Landesplanung festgelegt und die Ziele der Landesplanung für den räumlichen Bereich der Region konkretisiert. Der bei der höheren Landesplanungsbehörde bestellte Regionsbeauftragte trägt gemäß den Beschlüssen und Aufträgen der Verbandsorgane des Regionalen Planungsverbands dafür Sorge, dass der Regionalplan und seine Fortschreibung ausgearbeitet werden.
Änderungen des Regionalplans werden durch die Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanungsbehörde auf Antrag des Regionalen Planungsverbands Regensburg für verbindlich erklärt, zuletzt die Dritte und Vierte Änderung des Regionalplans Region Regensburg, verbindlich erklärt mit Bescheiden der Regierung der Oberpfalz vom 25.09.2000 und 14.12.2000 bzw. vom
6.11.2000, in Kraft getreten jeweils am 1. April 2001 (GVBl S. 104).
Die vorliegende Fassung des Regionalplans fasst alle bisher in Kraft getretenen Teile zusammen und wurde redaktionell dem neuen Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2003), in Kraft getreten am 1. April 2003, angepasst. Für die Rechtsgültigkeit ist die Fassung maßgeblich, die bei den Landratsämtern Cham, Kelheim, Neumarkt i.d.OPf. und Regensburg sowie der kreisfreien Stadt
Regensburg ausliegt.
Die Ziele des Regionalplans sind von allen öffentlichen Stellen und von den in § 4 Abs. 3 ROG genannten Personen des Privatrechts bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten und begründen darüber hinaus für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht. Gegenüber sonstigen Personen des Privatrechts entfaltet der Regionalplan
grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung. Er stellt aber eine zuverlässige Orientierungshilfe zur Absicherung und Einbindung raumbezogener Entscheidungen dar.
Ausgewählte Inhalte
Zielkarten
Mittel- und Nahbereiche
Nutzung der Windenergie
Rohstoffgebiete
Hinweis:
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Der vollständige Text des Regionalplans ist auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (11) veröffentlicht. Die aktuellen Zieltexte und Zielkarten können bei der Regierung der Oberpfalz angefordert werden (Ansprechpartner siehe nachstehend). |
Ansprechpartner
bei der Regierung
beim Regionalen Planungsverband Regensburg (11)
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