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Rauminformationssystem (RIS) und Raumordnungskataster (ROK)
Digitale Karten zur Landesplanung
Beschreibung
Die höheren Landesplanungsbehörden bei den Bezirksregierungen sind gemäß Art. 27 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) verpflichtet fortlaufend die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen zu erfassen, zu verwerten und zu überwachen.
Gemäß Art. 26 BayLplG besteht eine Mitteilungs- und Auskunftspflicht gegenüber den höheren Landesplanungsbehörden bei den Regierungen in Bayern. Das bei den Regierungen zu führende Raumordnungskataster (Grundmaßstab 1:25.000) wird auf der Basis von vorgelegten Unterlagen (Planungen) ständig aktualisiert.
Das Raumordnungskataster liegt auf EDV-Basis vor und ist derzeit im Bayerischen Behördennetz (www.bybn.de) als ein behördeninternes Rauminformationssystem (RIS View / RISBY) für einen breiten Nutzerkreis einsehbar.
ROK-Auszüge (auf Papier oder digital) können von Planungsstellen, Architekturbüros und Behörden, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen des RIS haben, gegen Kostenerstattung bestellt werden.
Aus datenschutz- bzw. urheberrechtlichen Gründen wäre die Datenabgabe für fast alle Themenbereiche vorher mit den zuständigen Fachstellen (z. B. Naturschutz, Wasserwirtschaft usw.) abzuklären.
Lediglich die Daten der Landes- und Regionalplanung können jederzeit kostenfrei abgegeben werden (http://gisportal-umwelt2.bayern.de/risweb/).
Alle ROK-Inhalte sind ohne Gewähr. Aktuelle Informationen der verschiedenen Fachressorts sind nur über die digitalen Fachinformationssysteme (FIS) zu erhalten. Hinweis: siehe ROKALI
Weitere Informationen
Zugriffsmöglichkeiten auf das RIS/ROK
uneingeschränkter Zugriff
eingeschränkter Zugriff: (nur für Teilnehmer am Bayer. Behördennetz und mit Registrierung)
Signaturen-Kataloge und Übersichtskarten zum ROK
Signaturenkataloge (RISBY)
Übersichtskarte:
ROK - Blattschnitt
Beispiel-Karten aus dem ROK
ROK-Auszug der Gemeinde Kastl mit verschiedenen Hintergründen:
RIS View-Auszug mit Regionalplan-Inhalten:
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