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Nichtstaatliche Theater

Ziel und Gegenstand

Gegenstand der Förderung ist die darstellende Kunst mit Sitz- und Spielgebiet in Bayern, z.B.

  • Freilichtspiele
  • künstlerische Puppentheater
  • Tanz- und Schauspielstudios
  • freie Theatergruppen

Gefördert werden selbständig betriebene Bühnen in privater Trägerschaft mit (überwiegend) eigenem Ensemble und eigener Spielstätte.

Voraussetzungen

  • Professioneller Betrieb
  • Besondere, überregionale Bedeutung
  • Mindestens 5jähriger erfolgreicher Betrieb
  • Bei ganzjährigem Spielbetrieb eine regelmäßige Aufführungszahl von 100 Vorstellungen, davon mindestens die Hälfte in Eigenproduktion (bei Festspielen 30 Vorstellungen)
  • Zuschussbedarf übersteigt Leistungsfähigkeit des Trägers
  • Grundsätzlich angemessene kommunale Mitfinanzierung durch Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bezirk Oberpfalz (nicht bei Wanderbühnen oder ähnlichen Einrichtungen ohne festen Sitz)

Förderart und -höhe

Die Zuwendung erfolgt ausschließlich als institutionelle Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Betriebskostenzuschusses.

Investitionsaufwendungen (z.B. für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) werden nicht gefördert.

Die Förderhöhe ist abhängig von

  • den verfügbaren Mitteln
  • der Zahl der Anträge und
  • des jeweiligen Finanzierungsdefizits

Antragsverfahren

Der formblattmäßige Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.

Die Antragsformblätter erhalten Sie ebenfalls bei der Regierung der Oberpfalz.

Stand: Oktober 2004

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