Ziel und Gegenstand
Gegenstand der Förderung ist die darstellende Kunst mit Sitz- und Spielgebiet in Bayern, z.B.
- Freilichtspiele
- künstlerische Puppentheater
- Tanz- und Schauspielstudios
- freie Theatergruppen
Gefördert werden selbständig betriebene Bühnen in privater Trägerschaft mit (überwiegend) eigenem Ensemble und eigener Spielstätte.
Voraussetzungen
- Professioneller Betrieb
- Besondere, überregionale Bedeutung
- Mindestens 5jähriger erfolgreicher Betrieb
- Bei ganzjährigem Spielbetrieb eine regelmäßige Aufführungszahl von 100 Vorstellungen, davon mindestens die Hälfte in Eigenproduktion (bei Festspielen 30 Vorstellungen)
- Zuschussbedarf übersteigt Leistungsfähigkeit des Trägers
- Grundsätzlich angemessene kommunale Mitfinanzierung durch Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bezirk Oberpfalz (nicht bei Wanderbühnen oder ähnlichen Einrichtungen ohne festen Sitz)
Förderart und -höhe
Die Zuwendung erfolgt ausschließlich als institutionelle Förderung in Form eines nicht
rückzahlbaren Betriebskostenzuschusses.
Investitionsaufwendungen (z.B. für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) werden nicht gefördert.
Die Förderhöhe ist abhängig von
- den verfügbaren Mitteln
- der Zahl der Anträge und
- des jeweiligen Finanzierungsdefizits
Antragsverfahren
Der formblattmäßige Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Die Antragsformblätter erhalten Sie ebenfalls bei der Regierung der Oberpfalz.
Stand: Oktober 2004
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