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Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstler

Der Freistaat Bayern hat für Künstler und den künstlerischen Nachwuchs verschiedene Fördermaßnahmen, u.a. die Atelierförderung, eingerichtet.

Gegenstand und Berechtigung

Gegenstand der Förderung sind die Kosten für angemietete, anzumietende oder selbst erstellte bzw. gekaufte Ateliers mit noch nicht abgeschlossener Finanzierung.

Berechtigt sind freischaffende Künstler.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene künstlerische Ausbildung
  • Ständiger Hauptwohnsitz in Bayern seit mindestens 3 Jahren
  • Nachgewiesener finanzieller Bedarf während des Förderzeitraums(durchschnittliches Jahreseinkommen bei Alleinstehenden bis max. 15.500 Euro, bei Verheirateten bis max. 23.000 Euro);
    für jedes unterhaltsberechtigte Kind Erhöhung um 3.100 Euro)
  • Nachgewiesene Atelierkosten von monatlich mindestens 230 Euro (einschl. Nebenkosten) ab spätestens 1.1.2013.

Förderart und -höhe

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Sie beträgt monatlich 230 Euro für die Dauer von 2 Jahren. Der nächste Förderzeitraum beginnt - vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag - am 01.01.2013 und endet am 31.12.2014.

Förder- und Antragsverfahren

Die Förderung ist bayernweit auf 100 Künstler begrenzt. Die Auswahl erfolgt auf Vorschlag einer Fachkommission.

Die Termine für das Einreichen der Förderanträge werden jeweils vom Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst festgelegt. Für den Förderzeitraum 2013 - 2014 endet die Ausschlussfrist am 31.07.2012. Bis dahin müssen die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Regierung vorliegen.

Weitere Infos sowie Merkblatt und Bewerbungsbogen (zum Downloaden und Ausfüllen) finden Sie beim Bayer. StMWFK.

Stand: April 2012

Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz

 
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