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Ehrenamtliche Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert
Bezüglich der Unfallversicherung beim Einsatz als ehrenamtliche Wahlhelfer erfolgt Hinweis auf nachstehende
Presseinformation des Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverbandes:
"Am 2. März 2008 finden die bayerischen Kommunalwahlen in kreisfreien Städten, Gemeinden und Landkreisen statt.
Wieder werden zahlreiche Helfer ehrenamtlich dafür sorgen, dass die Wahlergebnisse schnell vorliegen. Gut, dass die Wahlhelfer
während dessen beim Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) gesetzlich unfallversichert sind. So hat das ehrenamtliche
Engagement im Falle eines Unfalls zumindest keine negativen finanziellen Folgen für die Betroffenen.
„Die Wahlhelfer sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Denn wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt,
soll auch besonders geschützt sein“, bekräftigt Elmar Lederer, Geschäftsführer des Bayer. GUVV. Die Beiträge finanziert die öffentliche Hand.
Die Wahlhelfer sind während ihrer Tätigkeit, aber auch auf den Wegen hin und zurück versichert.
Insgesamt waren im Jahr 2006 ungefähr 734.000 Ehrenamtliche beim Bayer. GUVV versichert. Dazu zählen neben Wahlhelfern auch Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren, Elternvertreter in Schulen, Schülerlotsen und kommunale Mandatsträger wie Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, alle
Arznei- und Heilmittel sowie sonstige notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Dem behandelnden Arzt sollte mitgeteilt werden, dass sich der
Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat; die Praxisgebühr entfällt in diesem Zusammenhang.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bayerguvv.de."
München, im Januar 2008:
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