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Für Baumaßnahmen, medizinische Großgeräte und sonstige
Beschaffungen werden von der Regierung der Oberpfalz etwa 50 Millionen Euro pro
Jahr an Fördermitteln ausbezahlt.
Geschichte
Das Krankenhauswesen hat seine historischen Wurzeln in der aus christlicher Tradition
gewährten Heilung und Linderung von Krankheit und Armut in Fremden- und Obdachloseneinrichtungen
des frühen Mittelalters. Über das mittelalterliche, klösterliche, kirchliche oder bürgerliche
Spital ging der Weg bis zum Allgemeinen Krankenhaus um die Wende des 19. Jahrhunderts.
Mit Gesetz vom 17.10.1927 begründete Bayern die Verpflichtung der heutigen Landkreise
und kreisfreien Städte, Krankenhäuser als kommunale Einrichtung zu errichten und zu betreiben.
An dieser Aufgabenstellung hat sich seit damals nichts geändert. Die finanziellen Lasten
der anerkannten öffentlichen, freigemeinnützigen oder privaten Krankenhäuser zur
Akutversorgung trägt seit der
Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Jahre 1972 der Freistaat Bayern.
Finanzierung
Der Vollzug des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des
Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) ist eine Aufgabe der Regierung der Oberpfalz.
Zweck der Krankenhausfinanzierung ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
gut ausgestatteten Krankenhäusern der verschiedenen Versorgungsstufen. Die laufenden
Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten werden von den Krankenkassen bezahlt
(Krankenhauspflegesätze). Der Freistaat Bayern finanziert die Kosten für den Neubau,
Umbau oder Erweiterungsbau eines Krankenhauses sowie die Kosten für die notwendige
Ausstattung (z.B. Computertomograph). Weil die Finanzierung eines Krankenhauses somit
auf zwei Beinen steht, nennt man es duales Finanzierungssystem.
Verfahren
Voraussetzung für die Förderfähigkeit eines Bauvorhabens ist zunächst die Aufnahme
des Krankenhauses im Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Der Krankenhausplan hat
die Funktion, den konkreten Bedarf an stationären Krankenhausleistungen festzustellen
und bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.
Plant ein Krankenhausträger eine Investition über 2 Mio. Euro, muss das Einzelvorhaben
zudem in das sog. Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates aufgenommen werden. Bei
Investitionsmaßnahmen bis zu 2 Mio. Euro entscheidet die Regierung im Rahmen des sog.
Regierungskontingents (Geldmittel, die der Regierung zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen)
über die Bedarfsnotwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme. In beiden Fällen ist die
Regierung für das jeweilige Bewilligungsverfahren zuständig.
Sie prüft in diesen Verfahren die gesamte Bau- und Ausstattungsplanung, insbesondere im
Hinblick auf die Bedarfsgerechtigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Nach Erteilung der
Bewilligungsbescheide und Durchführung der Baumaßnahme erfolgt die Überprüfung der sachgerechten
Verwendung der ausbezahlten Fördergelder.
Beispiel einer Fördermaßnahme in der Oberpfalz
Eine der größten Fördermaßnahmen der letzten Jahre mit einer Fördersumme von
bisher 155 Mio. Euro seit 1989 ist der Um-
und Erweiterungsbau des
Krankenhauses Barmherzige Brüder in Regensburg.
Krankenhaus Barmherzige Brüder -Ansichten
früher

im Jahre 2000

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