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Wer die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische Assistentin"
oder "Pharmazeutisch-technischer Assistent" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, das ist die für den Wohnort zuständige Regierung.
Ausbildung
Die Erlaubnis setzt die Teilnahme an einer zweijährigen Ausbildung an einer
staatlich anerkannten Schule, eine halbjährige praktische Ausbildung in einer
Apotheke und das Bestehen der daran anschließenden Prüfung voraus. Darüber hinaus
sind gesundheitliche Berufseignung und Zuverlässigkeit erforderlich.
Der Beruf wird hauptsächlich in Apotheken unter Aufsicht eines
Apothekers oder in der pharmazeutischen Industrie ausgeübt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss
- Gesundheitliche Berufseignung
Zulassungsantrag
Dem Antrag an die Schule sind beizufügen:
- Lebenslauf
- Nachweise über die geforderte Vorbildung
- Ärztliches Zeugnis - nicht älter als drei Monate -
- Amtliches Führungszeugnis - nicht älter als drei Monate -
Rechtsgrundlagen - Lehrpläne
- Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten i.d.F. der Bek vom 23. September 1997 (BGBl I S. 2349)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten vom 23. September 1997 (BGBl I S. 2352)
- Schulordnung vom 03. September 1987 (GVBl S. 325), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. August 1998 (GVBl S. 616)
- Lehrpläne für die Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten, herausgegeben vom Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (zu beziehen vom Alfred Hintermaier Verlag, Edlingerplatz 4, 81543 München, Tel. (089) 6242970, Fax (089) 6518910)
Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten im Regierungsbezirk Oberpfalz
| Anschrift der Schule |
Träger der Schule |
Unterrichts- beginn |
Plätze |
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93128 Regenstauf Bayernstraße 20 Tel. 09402 502-128 |
Private Lehranstalten Eckert GmbH |
01.09. |
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Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
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