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Für die Aufnahme und Ausbildung eines Berufes im Gesundheitswesen an einer Berufsfachschule ist als
Aufsichtsbehörde die Regierung der Oberpfalz - Bereich Schulabteilung, Sachgebiet 42.2, zuständig.
Nach der Ausbildung eines Berufes im Gesundheitswesen legen Sie eine staatliche Abschlussprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung bei der Regierung der Oberpfalz ab, wenn Sie Ihre Ausbildung an einer Berufsfachschule im Regierungsbezirk Oberpfalz erworben haben.
Die Aufsicht hierfür liegt bei der Regierung der Oberpfalz - Bereich Gesundheit, Sachgebiet 53.1 Humanmedizin -.
Folgende Berufsbezeichnungen können sie im Regierungsbezirk Oberpfalz erwerben:
Allgemeine Prüfungsvoraussetzungen
Zur staatlichen Abschlussprüfung können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie an einer Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule bzw. ermächtigten Einrichtung gemäß dem einschlägigen Berufsgesetz bzw. der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung teilgenommen haben.
Der Antrag zur Zulassung an der Prüfung ist schriftlich über die Schule zu stellen.
Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn zudem folgende Nachweise vorliegen:
- Bescheinigung der Schule über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Für die Erteilung zum Führen der Berufsbezeichnung sind zusätzlich erforderlich:
- Schriftlicher Antrag
- Führungszeugnis Belegart 0 § 30 Abs. 5 BRZG - nicht älter als drei Monate
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf - nicht älter als drei Monate
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