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Wer die Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies ist die Regierung der Oberpfalz, sofern Sie die staatliche Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Oberpfalz erfolgreich abgelegt haben.
Rechtsgrundlagen
- Rettungsassistentengesetz
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten
Berufsfachschule für Rettungsassistenten im Regierungsbezirk Oberpfalz
| Anschrift der Schule |
Träger der Schule |
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93047 Regensburg Am Sinngrün 1 Tel. 0941 5851530 |
Malteser Hilfsdienst e.V. |
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
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