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Wer die Berufsbezeichnung "Logopädin" oder "Logopäde" führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies ist die Regierung der Oberpfalz, sofern Sie die staatliche Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Oberpfalz erfolgreich abgelegt haben.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Beruf des Logopäden
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Logopäden
Berufsfachschule für Logopädie im Regierungsbezirk Oberpfalz
| Anschrift der Schule |
Träger der Schule |
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93053 Regensburg Universitätsstraße 31 Tel. 0941 943-1925 |
Freistaat Bayern |
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
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