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Ergänzend zu den Tageseinrichtungen leistet die Tagespflege einen
wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
schließt vor allem bestehende Lücken im Bereich der Kinderbetreuung,
insbesondere bei Kindern unter drei Jahren.
Tagespflege erfolgt in
Form von Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine
Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden
wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten. Mit Einführung des neuen
Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zum 01.08.2005
ist nun auch die Tagespflege erstmals in die staatliche Förderung eingebunden.
Zur Handreichung:
Kinder in Tagespflege
Stand: März 2010
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