Kinderkrippen sind Einrichtungen, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren individuell und altersgemäß betreut werden.
In Kinderkrippen werden u.a. vielfältige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten eröffnet und die Eltern in Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsfragen unterstützt.
Eine Kinderkrippe hat an vier Tagen, mindestens jedoch 20 Stunden in der Woche geöffnet.
Seit 01.08.2005 erfolgt die staatliche Förderung von Kinderbetreuungsplätzen in Kinderkrippen gemäß dem
Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) nach kindbezogenen Förderkriterien.
Grundlage der Erziehungsarbeit bildet die Ende 2005 fertig gestellte
Endfassung des Bildungs- und Erziehungsplanes.
Stand: März 2010
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