Allgemeines
In Bayern erfolgt bis 2010 ein stetiger Ausbau der Kindertagesbetreuung in Form von Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und Tagespflege.
Dieser Ausbau entspricht den Bedürfnissen und der Entwicklung der Gesellschaft. Grundlage bildet das zum
01.08.2005 in Kraft getretene Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit ihrer Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG).
Kinderbetreuungseinrichtungen bieten wertvolle Erfahrungs- und Lernfelder, die den Kindern in ihrem alltäglichen Umfeld zunehmend verloren gehen (z.B. Erlernen und Üben von Konfliktfähigkeit, Rücksichtnahme, Toleranz gegenüber Schwächeren, Durchsetzungsvermögen, Gemeinschaftssinn, Freundschaften schließen und pflegen, Verantwortungsbewusstsein und vieles mehr).
Für Eltern und Alleinerziehende stellen die Kindertageseinrichtungen eine Entlastung und große Unterstützung in
der immer schwieriger werdenden Aufgabe der Kindererziehung dar. Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte (Erzieher/innen, Dipl. Sozialpädagogen/innen, Kinderpfleger/innen) sind kompetente Ansprechpartner bei Konflikten oder Unsicherheiten im Umgang mit dem "Nachwuchs" und können gegebenenfalls an weitere Fachstellen verweisen.
Jede Kindertageseinrichtung benötigt eine pädagogische Konzeption, in der sie ihre Arbeit transparent macht. Nach Art. 19 BayKiBiG ist jede Kindertageseinrichtung angehalten, diese pädagogische Konzeption in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Stand: März 2010
Ansprechpartner
Fachberaterinnen für Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte
|