Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Datenschutz
Datenschutz im privaten Bereich
Unzulässige Internetinhalte
- Unzulässige (z.B. rechtsextremistische oder pornographische)
Internetinhalte können der
Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
gemeldet werden.
Die BLM ist nach dem Staatsvertrag über den Schutz der
Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und
Telemedienangelegenheiten (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag -
JMStV) vom 20.02.2003 berechtigt Verstöße zu verfolgen und zu ahnden.
Zuständiges Sachgebiet:
Sachgebiet 11: Personelles Statusrecht, Ausländerrecht
Aufsicht nach dem Bayer. Datenschutzgesetz
Kontakt: Kontaktformular
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