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Die Regierung der Oberpfalz gewährt im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus staatliche Zuwendungen für das Schaffen von Wohnraum auf Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG).
Zuwendungen
Siedlungs- und Wohnungsbau in Bayern
In den Zuständigkeitsbereich der Regierung fallen:
- Wohnungsbauförderung: Neubau und Umbau von Mietwohnungen
- Wohnungsbauförderung: Modernisierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen
- Landesbehindertenplan
- Beihilfedarlehen zur Anpassung von Mietwohnraum für schwerkranke und schwerbehinderte Menschen
- Investitionspakt 2008 (EnModIn) und 2009 - Betreuung der laufenden Maßnahmen
- Aufsicht und Widerspruchsverfahren Wohngeld
- Bitte beachten:
Die Förderung von Eigenheimen wird von den Kreisverwaltungs- behörden abgewickelt.
Nähere Informationen siehe unter
Wohnen in Bayern.
Ansprechpartner
Wohnungsbauförderung Neubau und Umbau
Wohnungsbauförderung Modernisierung Mietwohnungen und Pflegeplätze
Staatliche Investitionsförderung von Heimen für Menschen mit Behinderung
Aufsicht/Widerspruchsverfahren Wohngeld
Haushalt/Mittelverteilung
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