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Publizitätsvorschriften

Entsprechend den Vorgaben des Bundes und des Landes ist bei Maßnahmen der Städtebauförderung öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen.


Für investive Maßnahmen sind Bautafeln mit Angaben zur Maßnahme und zum jeweiligen Programm unter Verwendung der entsprechenden Logos aufzustellen und nach Fertigstellung in Dokumentationen, Veröffentlichungen, Berichten und elektronischen Medien etc. ebenfalls deutlich auf die Förderung im jeweiligen Städtebauförderungsprogramm hinzuweisen. Nachfolgend finden Sie die notwendigen Logos und Musterbautafeln für das jeweilige Programm zum Download. Sollten Sie die Logos in einer anderen Auflösung oder in einem anderen Format (.eps) benötigen, wenden sie sich bitten an Ihren jeweiligen Ansprechpartner des Sachgebietes 34.

Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

Im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm sind zu verwenden

  • Bayerisches Staatswappen - Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
  • Logo "Aufbruch Bayern"
  • Logo "Ort schafft Mitte" (nur für Maßnahmen, die im Rahmen des Modellvorhabens "Ort schafft Mitte" durchgeführt werden)
  • Musterbautafel Bayerisches Programm
  • Musterbautafel Bayerisches Programm mit weiteren Programmen

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme

In den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen sind zu verwenden

EU-Programm

Im EU-Programm (EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2007 - 2013) geltende Hinweise und Logos

Logos

Logo: OBB
Bayerisches Staatswappen -
Oberste Baubehörde

 

Logo: Städtebauförderung
"Städtebauförderung von Bund Ländern und Gemeinden"


 

Logo: Bund
"gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung"

 



Logo: Aufbruch Bayern
"Aufbruch Bayern"

 



Logo: lebenfindetinnenstadt.de
"lebenfindetinnenstadt.de"

 



Logo: Ort schafft Mitte
"Ort schafft Mitte"

 



Logo: Soziale Stadt
"Soziale Stadt"

 

 

 
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