Die Finanzhilfen der Städtebauförderung werden in verschiedenen Programmen gebündelt und für die Gemeinden bereitgestellt.
Die Programme werden jährlich entsprechend den aktuellen förderpolitischen Zielsetzungen, dem zur Verfügung stehenden Fördervolumen und dem angemeldeten Finanzierungsbedarf der Gemeinden neu aufgestellt, angepasst und fortgeschrieben.
Soweit es die Haushalte des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zulassen, bemühen wir uns als verlässlicher Partner der
Gemeinden die Finanzhilfen bedarfsgerecht bereitzustellen.
Informationen zur Städtebauförderung und zu den einzelnen Städtebauförderungsprogrammen finden Sie hier:
Internetseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Die Städtebauförderungsprogramme im Einzelnen:
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

Das seit 1974 bestehende Bayerische Programm ist als ergänzendes landeseigenes
Programm vor allem für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen
Raum geeignet. Hier können neben den Gesamtmaßnahmen auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden, mit denen bereits wesentliche
Ziele der städtebaulichen Erneuerung oder Entwicklung erreicht werden können.
Mit Sondermitteln können auch Revitalisierungsmaßnahmen von Gewerbe- und Industriebrachen sowie Militärkonversionsmaßnahmen unterstützt werden.
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme
Soziale Stadt

Seit 1999 richtet sich das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" an Gemeinden mit Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf. In diesen städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Quartieren sollen im Rahmen einer sozialen Stadtentwicklung durch Maßnahmen, die der Verbesserung des Wohnungsbestandes, der Schaffung neuer Wohnqualitäten und eine attraktive Gestaltung des Wohnumfeldes dienen, die Integration und der gesellschaftlichen Zusammenhalt im Quartier gestärkt werden. Der integrative Ansatz des Programms setzt verstärkt auf eine Partizipation und Kooperation aller Beteiligten.
Stadtumbau West
Mit dem erstmals 2004 aufgelegten Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West" soll dem wirtschaftlichen und demographischen Strukturwandel durch städtebauliche Maßnahmen planvoll und vorausschauend entgegengewirkt werden. Die in diesem Programm geförderten Maßnahmen dienen in erster Linie der Revitalisierung von Industriebrachen, der Sanierung von Innenstädten mit hohem Gebäudeleerstand sowie der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen.
Leben findet Innenstadt - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Das seit 2008 bestehende Programm "Leben findet Innenstadt - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" dient zur Vorbereitung und Durchführung von
Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen,
Arbeiten und Leben. Es zielt auf ein verstärktes privates Engagement und eine erhöhte Investitionstätigkeit in bayerischen Stadt-, Orts- und
Stadtteilzentren ab. Im Rahmen öffentlich-privater Kooperationen arbeiten sie gemeinsam mit der örtlichen Wirtschaft, Immobilieneigentümern und
Bürgern an der Aufwertung ihrer Stadt- und Ortszentren. Als neues Instrument unterstützt ein öffentlich-privater Projektfonds zusätzlich die
Zusammenarbeit vor Ort.
Weitere Informationen zum Programm Leben findet Innenstadt - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" findet Sie auch auf der Internetseite
www.lebenfindetinnenstadt.de
Städtebaulicher Denkmalschutz
Das seit 2009 eingeführte Städtebauförderungsprogramm hat zum Ziel, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadt- oder Ortskerne auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten. Neben der Revitalisierung von historischen und denkmalwerten Einzelgebäuden stehen auch die Stadtreparatur und der Erhalt historischer Ortsstrukturen im Vordergrund. Die historischen Zentren sollen sich zu lebendigen Orten entwickeln, die für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind und sowohl Einwohner als auch Besucher anziehen.
Kleinere Städte und Gemeinden
Das 2010 aufgelegte Programm wendet sich vor allem an Kommunen im ländlichen Raum und will dort insbesondere die überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge fördern. Antragsberechtigt sind vor allem kleinere Städte, Märkte und Gemeinden in dünn besiedelten, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Gebieten vorrangig in strukturschwachen und sonstigen ländlichen Räumen.
Zukunft Stadtgrün
Das 2017 neu aufgelegte Programm soll die Gemeinden bei der Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur unterstützen.
Im Vordergrund stehen städtebauliche Maßnahmen, die der Anlage, Sanierung bzw. Qualifizierung und Vernetzung öffentlich
zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde
Orte dienen. Damit soll ein Beitrag zur Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur
Verbesserung des Stadtklimas und Umweltgerechtigkeit, insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualifiziert hochwertigen
Stadtgrüns sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung, geleistet werden.
Sonderprogramme
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017
Ab 2017 bilden im Rahmen des Investitionspakts Soziale Integration im Quartier die Erneuerung und Qualifizierung von
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen einen zentralen Ansatzpunkt um Orte der Integration und des sozialen Zusammenhalts zu
schaffen. Ziel der Förderung ist die Stärkung der sozialen Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Städten
und Gemeinden, um allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen zu können.
EU-Programm

Förderungen im Rahmen der aktuellen Förderperiode 2014-2020 der EFRE-Förderung mit dem Schwerpunkt integrierter Stadt-Umland-Entwicklungen
erfolgen auf Basis eines zweistufigen Auswahlverfahrens.
Auf Grundlage - in interkommunaler Zusammenarbeit erarbeiteter - "integrierter räumlicher Entwicklungskonzepte (IRE)" wurden in der Oberpfalz 6
Entwicklungskonzepte ausgewählt, deren Umsetzung in den nächsten Jahren gezielt unterstützt werden soll.
Struktur- und Härtefonds
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 23. März 2010 eine Nachfolgeregelung für die ausgelaufene Sonderförderung in Hochfranken und den
Grenzlandkreisen zur tschechischen Republik beschlossen. Mit der neuen Härtefallregelung wird es jetzt landesweit struktur- und finanzschwachen
Städten und Gemeinden erleichtert, in Einzelfällen für ausgewählte, regional besonders strukturwirksame städtebauliche Erneuerungsprojekte einen
erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent zu erhalten. Die für alle Städtebauförderungsprogramme geltende Regelung gilt ab 1. Juni 2010.
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