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Ausbildung der Rechtsreferendare

Arbeitsbereich: Ausbildung der Rechtsreferendare bei der Regierung der Oberpfalz

Ausbildung

Die Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung soll dazu beitragen, den Rechtsreferendar mit den Aufgaben der Verwaltung vertraut zu machen und ihn zu einer eigenverantwortlichen Tätigkeit in diesem Bereich hinzuführen. Er soll insbesondere die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung kennen lernen und Verständnis für planendes und gestaltendes Verwaltungshandeln erwerben.

Die Referendare werden 4 Monate bei einem Landratsamt, bei einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, bei der Regierung der Oberpfalz oder beim Bezirk ausgebildet (§ 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JAPO).

Sofern Belange der Ausbildung nicht entgegenstehen, kann dem Referendar auf Antrag genehmigt werden, die letzten beiden Monate dieses Ausbildungsabschnitts beim Verwaltungsgericht abzuleisten (§ 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 JAPO).

Die Kenntnisse der Rechtsreferendare werden in den bei der Regierung gebildeten Arbeitsgemeinschaften praxisbezogen ergänzt und vertieft.

Im Dezember und im Juni beginnen jeweils ca. 80 Rechtsreferendare ihre Ausbildung im Zuständigkeitsbereich der Regierung der Oberpfalz.

Service-Hinweise

Ansprechpartner

Ausbildungsleiter

Geschäftsstelle

Anschrift

Regierung der Oberpfalz
Geschäftsstelle für Rechtsreferendare
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Öffnungszeiten

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Montag bis Freitag) und
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Montag bis Donnerstag)
 
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