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Presseinfo

Nr. 089: 19.05.2004 
Tätigkeitsbericht der Bayer. Datenschutzaufsichtsbehörde

1. Tätigkeitsbericht der Bayerischen Datenschutzaufischtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich

Die Regierung von Mittelfranken ist von der Bayerischen Staatsregierung ab 01.06.2002 zur Bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich bestimmt worden. In dieser Funktion überwacht sie insbesondere den Datenschutz in den Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie in den Verbänden und Vereinen.

Der erste Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2003 und gibt einen Überblick über die im Rahmen der bayernweiten Zuständigkeit wahrgenommenen Aufgaben.

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