Nr. 081: 05.05.2004
Erörterungstermin Heizkraftwerk Wenzenbach-Thanhof
Informationen für Bürgerinnen und Bürger bzw. für die Medien
Der bereits im Februar dieses Jahres erstmals öffentlich bekannt gemachte Erörterungstermin für den von der Firma Schmidmeier Umwelttechnologie AG beabsichtigten Bau eines Biomasse-Heizkraftwerkes in Thanhof (Gemeinde Wenzenbach) im Landkreis Regensburg, steht nun kurz vor dem Beginn.
Die Erörterung der -rechtzeitig erhobenen- Einwendungen mit den Einwendungsführern, dem Antragsteller sowie den Sachverständigen wird in der Zeit vom 11. Mai 2004 bis - bei Bedarf - einschließlich 14. Mai 2004 von 9.30 Uhr bis 19.00 Uhr in der Turnhalle der Hauptschule der Gemeinde Wenzenbach, Roitherweg 15, durchgeführt. Wenn das für eine eingehende Erörterung notwendig erscheint, werden ab dem 17. Mai 2004 weitere Erörterungstage angehängt.
Zahl der Einwendungen
Ging man nach einer ersten überschlägigen Zählung der nach Ende der Auslegungs- und Einwendungsfrist am 22.04.2004 eingegangenen Einwendungen von rund 5.800 aus, läuft nunmehr ein genaues Nachzählen. Derzeit ist das Ergebnis, dass von ca. 8000 Personen 5011 schriftliche Einwendungen erhoben wurden. Viele Einzeleinwendungen sind von mehreren Familienmitgliedern (auch von Kindern) unterschrieben. Manche Einwender haben sowohl bei Sammeleinwendungen unterschrieben als auch Einzeleinwendungen eingebracht. Bei der noch laufenden EDV-mäßigen Erfassung wird jetzt die genaue Zahl ermittelt.
Zugang zum Erörterungstermin
Der Erörterungstermin ist öffentlich, allerdings sind die räumlichen Kapazitäten beschränkt. Die Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen erhoben haben, erhalten in diesen Tagen ein Bestätigungsschreiben der Regierung, das sie - so zu sagen als ?Einladung? - mitbringen sollen. Sollten die vorbereiteten ca. 600 Plätze nicht ausreichen, würden weitere Erörterungstage organisiert. Medienvertreter würde ich bitten -wegen möglicher Kontrollen bei großem Besucherandrang- den Presseausweis mitzubringen.
Vorgesehener Ablauf des Erörterungstermins
Nach beiliegendem Tagesordnungsplan ist beabsichtigt an folgenden Tagen die verschiedenen Themenbereiche zu erörtern:
Wenn auf Grund etwa eines großen Andrangs eine mehrfache Erörterung der gleichen Gegenstände erforderlich erscheint, können hierfür neue Termine nach der vorgesehenen Tagesordnung angehängt werden.
Umfeld des Ortes der Erörterung
Der Erörterungstermin findet in der Turnhalle in unmittelbarer Nähe zur Hauptschule statt. Zu einer Beeinträchtigung des Schulunterrichts (z.B. durch Lärm) sollte es möglichst nicht kommen. Bei der Erörterung zählt alleine die rechtliche und fachliche Qualität der Argumente im Rahmen der Veranstaltung in der Turnhalle. Demonstrations- oder Verkehrslärm vor der Turnhalle und damit in der Nähe der Unterrichtsräume stört nur den Schulunterricht und hat keinerlei Auswirkungen auf das Erörterungsverfahren. Die Regierung der Oberpfalz vertraut hier auf die Vernunft der Einwendungsführer, zumal hier auch Eltern dabei sind, deren eigene Kinder in der nahen Schule unterrichtet werden.
Zeitablauf
Die Regierung der Oberpfalz muss und wird als Genehmigungsbehörde ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren gewährleisten und dabei die gesetzlich vorgegebene Frist von 7 Monaten bis zum Erlass des immissionsschutzrechtlichen Bescheides einhalten. Diese Frist läuft seit dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen am 10.02.2004.
Verfahren
Im Verfahren muss die Regierung in unabhängiger und unvoreingenommener Rechtsfindung die unterschiedlichen Interessenslagen berücksichtigen. Interesse des Antragstellers ist die Genehmigung des Vorhabens, die Einwender wollen es - jedenfalls in der beantragten Form - verhindern. Die Regierung der Oberpfalz muss das Verfahren rechtlich einwandfrei, ohne einen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage unangemessenen Zeitdruck aber selbstverständlich auch ohne unnötige Verzögerung betreiben. Genau darum wird sie sich bemühen.
PS:
Ich muss nochmal ausdrücklich um Verständnis dafür bitten, dass Änderungen im Terminplan nicht ausgeschlossen werden können.
Die Teilnahme für Medienvertreter ist während der gesamten Beratungszeit möglich. Bild- und Tonaufnahmen in der Turnhalle sind allerdings nur zu Beginn der Veranstaltung am 11.05.2004 ab 9.30 Uhr möglich. Bei Eintritt in die Tagesordnung müssen Bild- und Tonaufnahmen eingestellt werden. Ich bitte auch dafür um Verständnis! Druckversion
Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
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