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Presseinfo

Nr. 241: 27.10.2006 
Gefährliche Pocket Bikes vom Markt genommen!

Gewerbeaufsichtsamt stellt erhebliche Mängel bei Minimotorrädern fest!

Gleich in zwei Fällen wurde das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz in jüngster Vergangenheit zum Schutze der Verbraucher in Sachen der sog. Pocket Bikes tätig. Diese meist aus China stammenden Minimotorräder, umgangssprachlich deshalb auch Chinakracher genannt, werden vor allem über das Internet zum Preis von ca. 150 ? verkauft. Da diese ?Motorräder? bis zu 70 km/h schnell, in Punkto Bremsvermögen und Verarbeitung aber meist mangelhaft sind, ist der Verbraucher, hier vor allem Kinder, einem erheblichen Unfallrisiko ausgesetzt.

Auf den ersten Fall wurde das Gewerbeaufsichtsamt durch die Zusammenarbeit mit der Zollbehörde aufmerksam. Dieser Internethändler aus dem Landkreis Cham, wollte 73 Cross ? Minimotorräder aus China importieren. Bei einer Überprüfung wurden massive Sicherheitsmängel wie scharfe Kanten der Verkleidungen oder nicht ausreichend befestigte Benzinleitungen festgestellt. Zusätzlich konnte der Händler auch keine Unterlagen zum Nachweis über die Funktionsfähigkeit der Bremsen und die Stabilität des Rahmens vorlegen. Aus diesen Gründen wurde der Verkauf der Minimotorräder für den Bereich der europäischen Union bereits bei der Einfuhr untersagt.

Auf den zweiten Fall, einem Sonderpostenhändler aus dem Landkreis Schwandorf, wurden die Beamten über eine Werbebeilage aufmerksam. Bei diesen Minimotorrädern wurden ebenfalls erhebliche Mängel festgestellt. So war es z. B. ohne weiteres möglich in die Kette zu greifen da diese nicht verkleidet war. Auch war der Lenker nicht ausreichend sicher zu befestigen, was bei einem Bremsmanöver dazu geführt hätte, dass der Lenker nach vorne weggedrückt worden wäre. Hier konnten etwa 100 Motorräder sichergestellt werden. Da dieser Händler aber bereits mehrere Pocket Bikes verkauft hatte, wurde zusätzlich eine Rückrufaktion für die bereits verkauften Exemplare veranlasst.

In diesem Zusammenhang warnt das Gewerbeaufsichtsamt nochmals vor dem unüberlegten Kauf eines Minimotorrads. Die kleinen Motorräder mit einer Höhe von nicht einmal 60 Zentimeter können in Einzelfällen sogar Geschwindigkeiten von bis zu 100 Km/h erreichen. Wegen ihrer Baugröße sind sie aber für Erwachsene von vorneherein eher ungeeignet. Dagegen fühlen sich insbesondere Kinder und Jugendliche von den kleinen Flitzern angezogen. Diese können die mit derartigen Geschwindigkeiten verbunden Risiken aber nicht richtig einschätzen. Zudem weisen viele der angebotenen Modelle erhebliche Mängel in Verarbeitung und Konstruktion auf. Für den Straßenverkehr sind die kleinen Maschinen - auch für Führerscheininhaber- ohnehin nicht zugelassen. Sie dürften deshalb nur auf dem eigenen Grundstück oder besonders abgesperrten Bereichen gefahren werden.

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