Nr. 220: 06.10.2006 Sicherer Umgang mit Flüssiggas:
Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz erinnert an die nötigen Sicherheitsvorkehrungen
In vielen Bereichen des täglichen Lebens wird Flüssiggas eingesetzt. Auch im Privatbereich kommt der umweltfreundliche und einfach zu handhabende Energieträger häufig zur Anwendung. Sorgloser Umgang mit Flüssiggas führt jedoch immer wieder zu Unfällen. Erst vor wenigen Tagen ereignete sich in Mittelfranken eine verheerende Gasexplosion mit mehreren Toten und hohem Sachschaden.
Flüssiggas ist brennbar und bildet in Verbindung mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Wegen dieser Eigenschaften ist es wichtig, die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz informiert, wie der Umgang mit Flüssiggas sicher ist.
Wer Öfen, Herde oder Heizstrahler mit Flüssiggas betreiben möchte, darf bei der Montage nicht selbst Hand anlegen: Diese Arbeiten darf nur eine Fachfirma durchführen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb muss der Betreiber allerdings selbst sorgen. Hierzu gehört das strikte Einhalten der vom Anlagenhersteller gegebenen Bedienvorschriften. Diese sind in der Betriebsanleitung enthalten. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen durchgeführt werden. Dies gilt auch für Anlagen im Privatbereich. Diese Prüfungen dürfen nur sachkundige Personen, im Regelfall der Gasinstallateur oder Mitarbeiter von Energieversorgungsfirmen, vornehmen. Je nach Art der Flüssiggasanlage liegen die Prüffristen zwischen zwei und zehn Jahren. Genaue Angaben hierzu macht der Hersteller.
Um bei Störungen richtig zu reagieren, sollte man ebenfalls zuerst die Betriebsanleitung zu Hilfe nehmen. Kann der Fehler nicht selbst behoben werden, ist unbedingt eine Fachfirma zu rufen. Bei Gasgeruch in Gebäuden sind Fenster und Türen zu öffnen, es darf nicht geraucht, kein
Elektroschalter betätigt und nicht telefoniert werden. Das Gebäude ist umgehend zu verlassen.
Werden die genannten Bestimmungen und Ratschläge eingehalten, ist die Verwendung von Flüssiggas - auch zu Hause - eine sichere Angelegenheit. Der Betreiber kann in diesem Fall seine Anlage unbesorgt betreiben. Angst vor Flüssiggas ist dann unbegründet.
Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Gewerbeaufsichtsamt unter der Rufnummer 0941/ 5025-0
Stichwort "Flüssiggas":
Flüssiggas entsteht bei der Erdölverarbeitung. Es wird bei relativ niedrigem Druck verflüssigt und in Flaschen abgefüllt, bei größerem Verbrauch in Tanks gespeichert und von Tankfahrzeugen angeliefert. Flüssiggas, wie Propan oder Butan, ist ein farbloser, brennbarer und hochentzündlicher Stoff mit leicht süßlichem Geruch. Es ist schwerer als Luft, fließt wie eine Flüssigkeit und sammelt sich deshalb bevorzugt in Vertiefungen, Schächten und Kellern. Aus diesem Grund darf Flüssiggas nicht in Kellerräumen und unter Erdgleiche verwendet werden. Schon bei der geringsten Vermischung von Flüssiggas mit der Umgebungsluft entsteht eine zündfähige Atmosphäre, die zu Verpuffungen oder Explosionen führen kann. Aus einer 33 kg Flüssiggasflasche können ca. 16 m³ Gas entstehen.
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