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Presseinfo

Nr. 117: 22.06.2006 
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer an Lackierarbeitsplätzen

Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz prüft und berät Betriebe

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz wird von Juli bis Dezember 2006 die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer an Lackierarbeitsplätzen - überwiegend in Lackierereien, Schreinereien und Metall verarbeitenden Betrieben - prüfen und beraten. Ziel der Überprüfungen in den Betrieben ist der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.

Vielfach wird an Lackierarbeitsplätzen mit Gefahrstoffen umgegangen, ohne sich der Gefährdung bewusst zu sein. Verwendete Farben und Lösemittel können brennbar sein, eine explosionsfähige Atmosphäre bilden oder auch gesundheitsschädigende Xylole und Toluole enthalten, Krebs erzeugend oder auch Erbgut verändernd wirken.

Mit geeigneten technischen Maßnahmen und Unterweisungen des Personals können die Anlagensicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichergestellt werden.

Durch eine effektive Absauganlage, die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Atemschutzmasken) und eine entsprechende Arbeitsweise kann aber die gesundheitliche Belastung der Lackiererinnen und Lackierer entscheidend gesenkt werden.

Die Funktionsfähigkeit der Spritzkabinen und ?stände, der regelmäßige Wechsel der Filter der Spritzkabinen und die Bereitstellung und Verwendung der Atemschutzmasken stellen daher bei der Projektarbeit ebenso einen Schwerpunkt dar, wie die Frage nach der Bekanntheit der Gefahrstoffe und die Abstimmung der Arbeitsweise auf die verwendeten Gefahrstoffe.

Betriebe können die Überprüfung bzw. den zeitlichen Aufwand durch das Bereithalten von Gefährdungsbeurteilungen und Prüfberichten verkürzen.

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Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
 
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