Nr. 107: 02.06.2006
Umgang mit begasten Containern
Die Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsichtsamt - informiert über die Gefahren durch begaste Container und überprüft Betriebe und Einrichtungen, die Container erhalten, versenden oder transportieren.
Jährlich werden allein im Hamburger Hafen ca. 6 Millionen Container mit Waren aus aller Welt umgeschlagen. Viele Güter (z.B. Textilien, Leder, Möbel), die aus Übersee importiert werden, müssen zur Sicherung ihrer Qualität und der Unversehrtheit vor Fraßschädlingen geschützt werden. Zu diesem Zweck erfolgt im Ursprungsland eine Begasung der beladenen Container mit zugelassenen Mitteln.
Zum Schutz der Beschäftigten und Dritter sind beim Empfänger umfangreiche Maßnahmen durchzuführen. So darf der Container erst nach einer Freigabe durch einen Befähigungsscheininhaber betreten werden. Dieser stellt sicher, dass der Behälter ausreichend gelüftet wurde und die Gaskonzentration unterhalb der Grenzwerte liegt.
Die Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsichtsamt - klärt im Zuge einer Projektarbeit Versender, Empfänger und Transporteure in der Oberpfalz über die Gefahren und den richtigen Umgang mit begasten Containern auf.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Regierung der Oberpfalz -Gewerbeaufsichtsamt- unter der Rufnummer 0941-5025-0 zur Verfügung.
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