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Presseinfo

Nr. 058: 31.03.2004 
Ausbau u. Verlegung St 2151 bei Fuhrn, Stadt Neunburg v.W.

Planfeststelllungsbeschluss wurde erlassen

Die Regierung der Oberpfalz hat den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und die Verlegung der Staatsstraße 2151 bei Fuhrn, Stadt Neunburg vorm Wald im Landkreis Schwandorf erlassen.

Darstellung der Baumaßnahme

Die Staatsstraße 2151 ?Schwarzenfeld ? Neunburg vorm Wald ? Rötz? verbindet den Raum Neunburg vorm Wald / Rötz / Waldmünchen mit dem Raum Schwarzenfeld / Schwandorf / Nabburg.

Sie ist eine grenznahe Ost-West-Verbindung, die östlich Schwarzenfeld an die Bundesautobahn A 93 ?Regensburg ? Hof? und östlich Rötz an die Bundesstraße 22 angeschlossen ist. Über die Bundesstraße 22 und die Staatsstraße 2400 und 2146 Rötz ? Waldmünchen ? Höll besteht eine direkte Verbindung zum Grenzübergang ?Höll? zur Tschechischen Republik. Die Staatsstraße 2151 stellt die kürzeste Verbindung zwischen dem Raum Neunburg vorm Wald und dem Landkreissitz in Schwandorf sowie die kürzeste Anbindung des Raumes Neunburg vorm Wald an das Bundesautobahnnetz ? Anschluss an die BAB A 93 in Schwarzenfeld ? dar. Sie ist besonders wichtig für das Funktionieren der Wirtschaft und des Fremdenverkehrs in diesen o.g. Räumen.

Die vorliegende Planung beinhaltet den Ausbau eines rd. 2.750 m langen Teilstücks der Staatsstraße 2151 und eine Nordumgehung von Fuhrn auf einer Länge von ca. 1.600 m sowie die Anlage eines durchgehenden bituminös befestigten Parallelweges nördlich der St 2151. Zusätzlich ist eine Verlegung der Kreisstraße SAD 18 im Westen von Fuhrn vorgesehen.

Die Baumaßnahme schließt im Westen an die bestehende Staatsstraße 2151 und östlich Luigendorf an die bereits fertig gestellte Maßnahme ?Ausbau der Staatsstraße 2151 westlich Neunburg vorm Wald? an.

Für den Ausbau der Staatsstraße ist ein Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 7,00 m vorgesehen. Die Kreisstraße wird mit einer befestigten Breite von 6,50 m ausgebaut. Der Parallelweg erhält eine Breite von 3,00 m.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der 4,35 km langen Baumaßnahme betragen voraussichtlich ca. 4,354 Mio. ?. Im derzeit gültigen 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen ist die vorliegende Maßnahme auf gesamter Länge in der 1. Dringlichkeit eingestuft. Mit der Durchführung der Bauarbeiten wurde das Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg beauftragt.Wann mit der Baumaßnahme begonnen werden kann, steht nocht nicht fest.

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Ansprechpartner

Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
 
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