Nr. 048: 02.03.2015
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Natura 2000-Verordnung auf 1. Mai 2015 verlängert
Aufgrund des hohen Interesses und der Vielzahl an Nachfragen wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Natura 2000-Verordnung nochmals verlängert. Die Verbände und Bürger erhalten weiter Gelegenheit, ihre Einwendungen, Fragen und Bedenken bis 1. Mai 2015 bei den zuständigen Behörden vorzubringen. Die Regierungen sind Anlaufstellen für Einwendungen betroffener Bürger. Alle Einwendungen werden im Rahmen des laufenden Verordnungsverfahrens geprüft und möglichst zeitnah beantwortet. Kartenmaterial und weitere Informationen stehen auf der Homepage des Bayerischen Umweltministeriums zur Verfügung: www.stmuv.bayern.de.
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