Nr. 033: 02.03.2004
Widerspruchsverfahren in Bausachen
Schneller Abschluss vermeidet aufwändige Gerichtsverfahren
- Regierung der Oberpfalz führend! -
Hatte die Regierung der Oberpfalz schon Anfang 2000 die Weichen bei der Abarbeitung der Bauherrn- und Nachbarwidersprüche richtig gestellt, so konnten im Jahre 2003 durch einen offensiven Dialog mit den Bürgern 85 % der förmlichen Widerspruchsverfahren ohne weitere gerichtliche Inanspruchnahme abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses bayernweiten Top-Ergebnisses stand selbstverständlich nicht nur die einfache Grenzgarage, sondern auch größere Anlagen wie etwa das raumbedeutsame Windrad im Landschaftsschutzgebiet auf dem Prüfstand.
Bürgernahes Management lässt sich auch zügig einsetzen, wie der 3. Platz unter allen 30 Bezirksregierungen im bundesweiten Vergleich zur Bearbeitungsdauer in Widerspruchsverfahren 2002 beweist. Klagen über Investitionsstau aufgrund der Dauer baurechtlicher Verfahren sind bei der Regierung der Oberpfalz jedenfalls seit langem ein Fremdwort.
"Dieses erfreuliche Ereignis zeigt", so Regierungspräsident Dr. Wilhelm Weidinger, "dass das Widerspruchsverfahren zu einer schnellen und unkomplizierten Befriedung von Verwaltungsstreitigkeiten beitragen kann."
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