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Presseinfo

Nr. 031: 26.02.2004 
Biomasse-Heizkraftwerk in der Gemeinde Wenzenbach

Die Fa. Schmidmeier Umwelttechnologie AG, Zum Weinberg 3a, 93197 Zeitlarn/Ödenthal, beabsichtigt, auf dem Grundstück Thanhof, Fl.Nr. 891, Gemarkung Grünthal der Gemeinde Wenzenbach (Landkreis Regensburg) ein Biomasse-Heizkraftwerk zu errichten.

Als Brennstoffe sind in dem Werk vorgesehen neben Holz der Gruppen A I - A IV nach der Klassifizierung der Altholzverordnung auch bis zu 10 % Pflanzenbrennstoffe wie z.B. Stroh und Häckselgut. Für Notfälle und zur Vorwärmung des Feststoffkessels wird Rapsöl eingesetzt.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Juni 2006 vorgesehen.

Nach einer Bekanntmachung der Regierung der Oberpfalz vom 1. März 2004 (Regierungsamtsblatt vom 1. März 2004) liegen der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen einen Monat (von Dienstag, 9. März 2004 bis einschließlich Donnerstag, 8. April 2004) an folgenden Stellen aus und können während dieser Zeit dort eingesehen werden:

  • Bei der Regierung der Oberpfalz (Ägidienplatz Nr. 2, Erdgeschoss, Vorraum zum Refektorium (beschildert), 93047 Regensburg) während der Dienststunden montags bis mittwochs, von 8.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.
  • Im Rathaus der Gemeinde Wenzenbach (Hauptstraße 40, Zimmer-Nr. 1.01, 93173 Wenzenbach) während der Dienststunden (montags und donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr).
  • Im Bürgerbüro der Stadt Regensburg (Brennesstr. 16, 93059 Regensburg) während der Dienststunden (dienstags bis freitags von 8.30 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr).

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis Donnerstag, 22. April 2004, 24.00 Uhr schriftlich bei der Regierung der Oberpfalz, bei der Gemeinde Wenzenbach, oder bei der Stadt Regensburg erhoben werden.

Die schriftliche Einwendung muss den Namen und die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen.

Die Erörterung der - rechtzeitig erhobenen ? Einwendungen mit den Einwendungsführern, dem Antragsteller sowie den Sachverständigen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird in der Zeit vom 11. Mai 2004 ? bei Bedarf - bis einschließlich 14. Mai 2004 von 9.30 ? 19.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule der Gemeinde Wenzenbach, Roitherweg 15 durchgeführt.

Das Genehmigungsverfahren gestaltet sich nach § 4, § 10 Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes -BImSchG- (letzte Fassung vom 26. September 2002) in Verbindung mit der 4. Verordnung zum BImSchG (Anhang Ziffer 8.1 Spalte 1) und in Verbindung mit der 9. BImSchV (zuletzt geändert am 14.08.2003) und wegen der Verbrennung von Altholz nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 5. September 2001.

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Ansprechpartner

Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
 
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