Nr. 048: 14.04.2005
Landesplanerische Beurteilung für Steinbruch Hemau-Aichkirchen ist abgeschlossen
Die Regierung der Oberpfalz hat die Überprüfung der beabsichtigten Errichtung eines Steinbruchs in Hemau-Aichkirchen (Landkreis Regensburg) mit einer "landesplanerischen Beurteilung" abgeschlossen. Demnach entsprechen die geplante Errichtung, der Betrieb und die Rekultivierung den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, wenn ein umfangreicher Maßgabenkatalog erfüllt wird.
So sind zur Minimierung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft und zur Kompensation der unvermeidbaren Eingriffe die dazu in den Antragsunterlagen vorgesehenen und die ergänzend dazu von Seiten der Gebietskörperschaften bzw. Fachstellen für erforderlich erachteten Maßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verbindlich festzuschreiben.
Insbesondere ist sicherzustellen, dass zur Wiederverfüllung nur vor Ort anfallender Abraum, unverwertbare Lagerstättenanteile und unbedenklicher Bodenaushub verwendet werden.
Anlage, Betrieb und Rekultivierung des Steinbruchs sind so zu gestalten, dass der Naturhaushalt, die Erholungsfunktion sowie die im Umfeld befindlichen Wohnsiedlungen und überörtlichen Verkehrswege durch Lärm, Erschütterungen und Staubemissionen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die dazu in den Antragsunterlagen vorgesehenen und ergänzend dazu von den Gebietskörperschaften bzw. Fachstellen für erforderlich gehaltenen Maßnahmen sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren ebenfalls festzuschreiben.
Die Auflagen zur Emissionsbegrenzung sind dabei entsprechend dem Stand der Technik festzusetzen. Zur Vermeidung zusätzlicher Emissionsbelastungen ist die technische Bearbeitung nicht vor Ort gewonnenen Materials auszuschließen.
Über die genannten Maßgaben hinaus sind weitere aus Sicht der Raumordnung relevante Hinweise zu beachten, die von den beteiligten Gebietskörperschaften bzw. Fachstellen ins Verfahren eingebracht wurden.
Diese betreffen insbesondere
die Anlage bewaldeter Sicherheits-/Sichtschutzstreifen um den Steinbruch,
den abschnittsweisen Abbau mit zeitlich versetzt nachfolgender Rekultivierung unter Beschränkung der Genehmigung auf zunächst 20 Jahre, um die Auflagen überprüfen und ggf. an den Stand der Technik anpassen zu können,
die Wiederaufforstung der wiederverfüllten Steinbruchfläche ist mit einem standorttypischen Mischwald unter Anlage ökologisch wertvoller Sonderstandorte,
den bedarfsgerechten Ausbau der An-/Abfahrtswege zum Steinbruch sowie
die weitgehende Reduzierung der Staub-, Lärm- und Erschütterungsemissionen durch geeignete Maßnahmen.
Anlass für das jetzt abgeschlossene Verfahren ist die Absicht der Firma Schotterwerk Hemau, auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1125 der Gemarkung Aichkirchen, Stadt Hemau, auf einer Fläche von 8 ha mittels Sprengarbeiten bzw. mechanischer Geräte Kalkgestein abzubauen und mittels einer mobilen Brecher- und Siebanlage zu Schotter für die üblichen Verwendungszwecke aufzubereiten. Der Standort liegt ca. 5 km südwestlich von Hemau und ca. 0,5 km südöstlich der Ortsteile Haid bzw. Altenlohe. Das geschätzte Abbauvolumen beträgt 3,5 Mio. m3. Durch das Vorhaben soll die ortsnahe Versorgung des westlichen Landkreises Regensburg sowie des Altmühltals mit Baurohstoffen sichergestellt werden, nachdem sich durch die Schließung des Schotterwerks Etterzhausen (Gemeinde Pettendorf) die Versorgungssituation teilweise verschärft hat.
Der Abbau soll - gegliedert in vier ca. 80 m breite Abbauabschnitte - über ca. 30 Jahre erfolgen. Die Abbautiefe soll zwischen 40 m im Norden sowie 70 m im Süden betragen. Die Abbausohle wird damit bei ca. 505 - 507 m über N.N. liegen.
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93039 Regensburg
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