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Presseinfo

Nr. 024: 11.02.2004 
Vogelgrippe in Asien

Vorsorglich Meldepflicht für alle Geflügelbestände in Deutschland erlassen


Mit Eilverordnung des Bundes wird zum Schutz gegen die in Asien grasierende Vogelgrippe zusätzlich zu der für Hühner und Truthühner nach der Viehverkehrsverordnung ohnehin geltenden Pflicht eine Meldepflicht auch für alle Enten-, Gänse-, Fasanen-, Rebhühner-, Wachtel-, und Taubenhaltungen in Deutschland angeordnet. Die Meldepflicht trat ab Sonntag (8. Februar 2004) in Kraft. Die Maßnahme hat vorsorglichen Charakter. Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen einer Einschleppung der Vogelgrippe nach Europa.

Nach der Verordnung müssen ab Sonntag 08.02.2004 alle Geflügelbestände den zuständigen Veterinärbehörden angezeigt werden, wenn solche Anzeigen nicht bereits früher erfolgt sind. Für Bayern sind das die Veterinärbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte. Sollten in Geflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden erhöhte Verluste auftreten, sind die Tierhalter ebenfalls zur Anzeige verpflichtet. Dies gilt bei Beständen bis zu 100 Stück Geflügel bereits bei drei Tieren, bei größeren Beständen wenn mehr als 2 Prozent betroffen sind.

Geflügelhalter müssen darüber hinaus Aufzeichnungen führen, in denen Zu- und Abgänge mit Namen und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers sowie des Erwerbers ersichtlich sind.

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