Nr. 278: 29.11.2004
Organisationsreform der Berufsschulen im Regierungsbezirk Oberpfalz
Die zunehmende Spezialisierung und Innovationsdynamik in vielen Berufsbereichen stellen die Berufsschule vor neue Herausforderungen, um weiterhin die von der Wirtschaft geforderte Qualität zu erbringen. Eine einzelne Berufsschule kann die an sie gestellten Anforderungen in der gesamten Breite des Berufsspektrums kaum mehr erfüllen. Zusätzlicher Veränderungsdruck geht von zurückgehenden Schülerzahlen in bestimmten Berufen aus, aber auch von der Schaffung neuer und der Neuordnung vieler Ausbildungsberufe. Wegen der unterschiedlichen Lerninhalte wird es in vielen Fällen nicht mehr möglich sein, verwandte Berufe in einer gemeinsamen Klasse zu unterrichten. Die Folge: Ein durchaus wichtiges Prinzip der Schulorganisation, die Schüler in einer eigenen Klasse betriebs- und wohnortnah zu beschulen, kann oftmals nicht mehr umgesetzt werden.
Der Bayerische Landtag hat auf diese Entwicklung reagiert und mit Beschluss vom 05.04.2001 Staatsregierung aufgefordert, ein Konzept zur langfristigen Fortentwicklung der Berufsschulorganisation vorzulegen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den Bezirksregierungen. Diese verfügen über detaillierte Kenntnisse der jeweiligen Schul-, Wirtschafts- und Verkehrsstrukturen sowie über die Schülerzahlentwicklungen in den einzelnen Ausbildungsberufen, um auf dieser Grundlage zu einer sachgerechten Sprengelbildung zu kommen. Die Neuordnung der Berufsschulorganisation soll bis 2007 abgeschlossen sein.
Ziel der Organisationsreform ist die Bildung von beruflichen Kompetenzzentren für Aus- und Weiterbildung. Damit wird nicht unterstellt, dass die Berufsschulen in ihrer jetzigen Struktur inkompetent seien, vielmehr geht es darum, diese stärker nach fachlichen Gesichtspunkten zu strukturieren, um die Kompetenz der einzelnen Schulen für die Ausbildung in bestimmten Berufsbereichen zu bündeln und ein fachliches Schulprofil auszuformen.
Im Einzelnen soll dadurch erreicht werden, dass - ein differenziertes Unterrichtsangebot, wie es die Struktur und die Inhalte der neugeordneten Ausbildungsberufe erfordern, ermöglicht wird,
- kostenintensive Ausstattungen der Schulen besser genutzt werden und die Bereitschaft der Aufwandsträger sichergestellt wird, auch in Zeiten schwieriger Haushaltslage die erforderlichen Ersatzbeschaffungen zu tätigen,
- sich die Lehrkräfte leichter fachlich spezialisieren und fortbilden sowie im Team zusammenarbeiten können und auch fachkompetente Unterrichtsvertretungen an einer Schule vorhanden sind.,
- Parallelklassen verstärkt eingerichtet werden können.
Von dieser Umstrukturierung sind nicht alle Ausbildungsberufe in gleicher Weise betroffen. In erster Linie handelt es sich um Berufsgruppen und Einzelberufe der Metall- und Elektrotechnik des Kfz-, IT- und Medienbereichs. Ebenso ist das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung mit seinen kaufmännischen Spezialberufen, wie z.B. Bank- und Industriekauf-mann und Steuerfachangestellter betroffen.
Die Organisationsreform an Berufsschulen ist ein sehr komplexes Unterfangen. Bei der Aufgabe, Organisationsstrukturen zu schaffen, die sowohl bestmöglichen Unterricht ermöglichen als auch effizient sind, treffen vielfältige Ansprüche aufeinander: Ausbildungsbetriebe, örtliche und überörtliche Berufsvertretungen, Landkreise und Städte tragen hierbei ihre jeweiligen Standpunkte vor. Die Belange der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte sind ebenfalls zu würdigen.
Die Regierung der Oberpfalz hat ein starkes Interesse, an ihren Berufsschulen möglichst viele Ausbildungsberufe anbieten zu können. Um dies zu erreichen, kann die Ausbildung in den genannten Berufen und Berufsfeldern nicht mehr auf eine Vielzahl von langfristig nicht überlebensfähigen Standorten verteilt werden.
Die Regierung der Oberpfalz trifft diese Standortentscheidungen keineswegs allein, sondern bezieht im Rahmen einer Anhörung die Argumente der kreisfreien Städte und Landkreise sowie der Berufsvertretungen ein. Darüber hinaus überlässt sie es Berufsschulregionen, in denen mehrere Berufsschulen vertreten sind, innerhalb eines von der Regierung vorgegebenen Rahmens Vorschläge zu Standorten und zu fachlichen Schwerpunktbildungen selbst zu erarbeiten. Hierzu kooperieren die Schulleiter einer Berufsschulregion. Die Regierung setzt dann alle Standortentscheidungen durch Verordnung über die Bildung sogenannter Fachsprengel rechtlich um. Diese beschreiben getrennt nach Jahrgangsstufen den Einzugsbereich einer Berufsschule für einen bestimmten Ausbildungsberuf. Am 19.11.04 wurden deshalb die Unterlagen an die Berufsschulleitungen, die kreisfreien Städte und Landkreise sowie an die Berufsvertretungen von Handwerk und Industrie verschickt. Diese haben mit ihren Vorschlägen und Stellungnahmen bis zum 11. März 2005 Zeit. Der lange Zeitraum wurde gewählt, um ausreichend Raum für Diskussionen zu geben. Eine erste Gesprächsrunde findet für die Leiter der Berufsschulen der nördlichen und mittleren Oberpfalz bereits am kommenden Donnerstag (02.12.2004) statt.
Die auf den Weg gebrachten strukturellen Veränderungen versetzten die Berufsschulen in die Lage, auch zukünftig den geforderten Beitrag zur Ausbildung des Berufsnachwuchses zu leisten und sichern langfristig ein flächendeckendes Netz von Berufsschulen in der Oberpfalz.
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