Nr. 267: 18.11.2004
Kampf dem Nadelholzborkenkäfer - Gemeinsame Anordnung der Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz
In einer gemeinsamen Bekanntmachung haben die Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz die weitere Überwachung und Bekämpfung des Nadelholzborkenkäfers bis Ende 2006 angeordnet.
Durch regelmäßige Kontrolle und bei Befall auch durch rasche, einheitliche Bekämpfung soll die Möglichkeit einer Massenvermehrung des Schädlings gebannt werden. Vor allem bei für den Käfer günstiger Witterung führt seine explosionsartige Vermehrung zu einer bestandsbedrohenden Gefahr für die Nadelwälder.
Zu Gefährdungs- und Befallsgebieten wurden Rein- und Mischbestände von Nadelwäldern erklärt, einschließlich von Grundstücken im 500-Meter-Umkreis, wenn auf ihnen unentrindetes Nadelholz lagert. Eigentümer und Nutzungsberechtigte werden in der Bekanntmachung zur Überwachung, Anzeige und Bekämpfung verpflichtet. Unterlassungen sind mit Geldbuße bedroht.
Eine gezielte Kontrolle auf Käferbefall ist im Winterhalbjahr (Oktober bis März) mindestens einmal vorgeschrieben, von April bis September muss sie monatlich durchgeführt werden. Festgestellter Befall ist sofort dem zuständigen Forstamt zu melden und fachgerecht wirksam zu bekämpfen. Bis Ende Januar 2005 haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte nun schriftlich zu erklären, dass sie die vorgeschriebene Bekämpfung selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen. Wird eine Erklärung nicht abgegeben, können später erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen auf ihre Kosten durchgeführt werden.
Druckversion
Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
|