Nr. 236: 21.10.2004
Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerenberatungsgesetz
Die Regierung der Oberpfalz hat auch im Haushaltsjahr 2004 wieder Zuschüsse aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für die 4 Schwangerenberatungsstellen der freien Träger im Regierungsbezirk Oberpfalz in Höhe von 594.859,00 Euro bewilligt. Die Schwangerenberatungsstellen der Gesundheitsämter werden nicht gesondert gefördert.
Die Beratungsstellen sollen - der werdenden Mutter eine eingehende Aussprache mit dem Ziel, ihr bei der Bewältigung von Schwierigkeiten zu helfen, ermöglichen
- über die im Einzelfall zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere, Familien, Mütter und Kinder unterrichten
- unterstützende Hilfe beim Abwägen aller Gesichtspunkte, vor allem im Hinblick auf den Schutz des ungeborenen Lebens leisten und
- allgemeine Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortlichen Elternschaft erteilen.
Die Beratungsstellen befinden sich in Regensburg, Weiden und Amberg; Außenstellen befinden sich in Neumarkt, Cham, Sulzbach-Rosenberg und Schwandorf.
Der Zuschuss verteilt sich wie folgt:
Beratungsstelle Amberg (Donum Vitae): 149.101 Euro
Beratungsstelle Weiden (Donum Vitae): 105.725 Euro
Beratungsstelle Regensburg (Donum Vitae): 209.752 Euro
Beratungsstelle Regensburg (Pro familia): 130.281 Euro.
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Ansprechpartner
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
93039 Regensburg
Dienstgebäude: Emmeramsplatz 8
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